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Restschuldversicherungen bei Krediten


By Museto - Posted on 14 December 2008

Heutzutage kann der Kunde fast überall ein Darlehen erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen wie ein regelmäßiges Einkommen und keine negative Schufa vorhanden sind. Dennoch ist es so, dass immer mehr Personen den Überblick über ihre Kreditraten verlieren und teilweise Kredite nicht mehr zurück zahlen können.

Das ist in erster Linie für den Kreditnehmer sehr negativ, aber auch für die Banken als Kreditgeber, die einen Kreditausfall verbuchen müssen. Aus diesem und anderen Gründen versuchen die meisten Banken stets, den Kredit so gut wie möglich abzusichern.

 

Während die Absicherung bei Hypothekendarlehen oder bei Autokrediten relativ einfach ist (durch Grundschuld bzw. Sicherungsübereignung), gibt es viele Darlehen, wo sich nicht so einfach eine passende Sicherheit finden lässt. Meistens handelt es sich dabei um kleinere Darlehen, die oftmals in Form von Ratenkrediten vergeben werden.

Neben der Abtretung von Gehaltsbezügen ist daher Restschuldversicherung ein beliebtes Sicherungsmittel, welches von vielen Kreditgebern gefordert wird. Die Restschuldversicherung tritt für den Fall ein, dass der Kreditnehmer verstirbt, einen Unfall erleidet und arbeitsunfähig wird oder langfristig erkrankt. Zudem kann man inzwischen auch das Risiko Arbeitslosigkeit in die Versicherung mit einbeziehen.
Tritt eines der genannten Risiken ein, so übernimmt die Restschuldversicherung die restliche Zahlung der offenen Kreditraten. Die Bank bzw. der Kreditgeber muss somit nicht auf die Tilgung des Darlehens verzichten. Auch wenn sich diese Versicherung im ersten Moment auch für den Kreditnehmer recht sinnvoll anhört, so ist die Restschuldversicherung in den meisten Fällen aus Sicht des Kreditnehmers relativ unnötig und sie verteuert den Kredit vor allem in nicht geringem Ausmaße.

Grundsätzlich ist sicherlich auch der Kreditnehmer daran interessiert, dass das aufgenommene Darlehen bei Eintritt der genannten Risiken dennoch ordnungsgemäß zurück gezahlt werden kann. Allerdings ist der Abschluss einer Restschuldversicherung bis zu bestimmten Darlehenssummen schlichtweg übertrieben.
Ferner kommt noch die Tatsache hinzu, dass man oftmals ohnehin schon gegen die genannten Risiken anderweitig abgesichert ist (Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) und bereits aus diesen Versicherungen eine Leistung erhalten würde, mit der man den offenen Kredit tilgen könnte.

Wenn man den Kredit wirklich separat in der Hinsicht absichern möchte, dass beim Versterben nicht die Angehörigen für die Schulden aufkommen müssen, kann man das im Rahmen einer Risikolebensversicherung deutlich günstiger durchführen, als eine Restschuldversicherung abzuschließen.



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