You are hereMöglichkeiten der Gläubiger

Möglichkeiten der Gläubiger


By Museto - Posted on 14 December 2008

Grundsätzlich ist es leider so, dass die Zahlungsmoral in Deutschland in den letzten Jahren stetig abgenommen hat. Immer mehr Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen und geraten dadurch oftmals selber an den Rand der Insolvenz. Vom Rechtssystem her stehen dem Gläubiger zwar Mittel und Wege zur Verfügung, wie er seine Forderungen auch durchsetzen kann, aber in der Praxis sieht es dann mit der tatsächlichen Durchführung nicht immer so positiv aus.

 

Falls ein Schuldner seine Schulden beim Gläubiger nicht bezahlt, kann dieser versuchen, in mehreren Schritten an sein Geld zu gelangen. Der erste Schritt ist sicherlich immernoch die Mahnung, auch wenn diese seit einiger Zeit nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Die außergerichtliche Mahnung fordert den Schuldner zunächst einmal lediglich dazu auf, seine Schulden innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen. Wie viele Mahnungen man schreiben möchte, bleibt einem selbst überlassen, daher sind viele Unternehmen bei der alten „3-Mahnungen-Regel“ geblieben.

Reagiert der Schuldner nicht auf die Mahnungen, kann der Gläubiger in einem nächsten Schritt zum Beispiel ein Inkassobüro mit der „Eintreibung“ der Schulden beauftragen. Die Inkassobüros machen im Prinzip zwar auch nichts anderes, als den Schuldner nochmals per Mahnung schriftlich zur Zahlung aufzufordern, aber oftmals macht alleine die Tatsache beim Schuldner Eindruck, dass sich nun ein professionelles Unternehmen mit der Mahnung befasst. Zudem haben manche Inkassobüros natürlich auch einen etwas zwielichtigen Ruf, sodass sicherlich nicht wenige Schuldner aus Angst bereit sind zu zahlen.

Der Schuldner sollte auch schon bei außergerichtlichen Mahnungen beachten, dass dort schon erhebliche Bearbeitungsgebühren anfallen können, besonders wenn Inkassobüros mit dem Eintreiben der Schulden beauftragt sind, und diese Gebühren muss der Schuldner dann letztendlich noch zusätzlich zum eigentlichen Schuldenbetrag zahlen. Für den Gläubiger stellen die Mahnungen und das Beauftragen eines Inkassobüros jedenfalls die ersten Schritte dar, um an sein Geld zu gelangen. Sind diese Versuche fruchtlos, bleibt als nächster Schritt im Grunde nur noch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.



Werbung

Navigation